Dienstgrade

Kreisjugendfeuerwehrwart

Feuerwehrmann/-frau-Anwärter/-in

Gemäß Anlage 1 der Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen (Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr – VOFF NRW) wird zur Feuerwehrfrau-Anwärterin/zum Feuerwehrmann-Anwärter ernannt, wer sich in der Probezeit befindet.

Kreisjugendfeuerwehrwart

Feuerwehrmann/-frau

Gemäß Anlage 1 der Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen (Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr – VOFF NRW) wird zur Feuerwehrfrau/zum Feuerwehrmann ernannt, wer die Probezeit bestanden hat.

Kreisjugendfeuerwehrwart

Oberfeuerwehrmann/-frau

Gemäß Anlage 1 der Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen (Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr – VOFF NRW) wird zur Oberfeuerwehrfrau/zum Oberfeuerwehrmann ernannt, wer mindestens 2 Jahre Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann war und die Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung nach Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 2, Nummer 2.1.2 erfolgreich absolviert hat.

Kreisjugendfeuerwehrwart

Hauptfeuerwehrmann/-frau

Gemäß Anlage 1 der Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen (Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr – VOFF NRW) wird zum Hauptfeuerwehrmann/-frau ernannt, wer mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann war und sich regelmäßig am Einsatzdienst und an den Fortbildungsveranstaltungen beteiligt hat.

Kreisjugendfeuerwehrwart

Unterbrandmeister/-in

Gemäß Anlage 1 der Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen (Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr – VOFF NRW) wird zur Unterbrandmeister/-in ernannt, wer mindestens Hauptfeuerwehrfrau oder Hauptfeuerwehrmann oder ein Jahr Oberfeuerwehrfrau/-mann war und die Ausbildungsinhalte der Truppführerausbildung nach Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 2, Nummer 2.2 erfolgreich absolviert hat.

Kreisjugendfeuerwehrwart

Brandmeister/-in

Gemäß Anlage 1 der Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen (Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr – VOFF NRW) wird zum/zur Brandmeister/-in ernannt, wer mindestens 2 Jahre Unterbrandmeister/-in war und am Gruppenführerlehrgang nach Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 2, Nummer 4.1 am Institut der Feuerwehr erfolgreich teilgenommen hat.

Kreisjugendfeuerwehrwart

Oberbrandmeister/-in

Gemäß Anlage 1 der Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen (Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr – VOFF NRW) wird zum Oberbrandmeister/-in ernannt, wer mindestens 2 Jahre Brandmeisterin oder Brandmeister war und sich regelmäßig am Einsatzdienst und an den Fortbildungsveranstaltungen beteiligt hat.

Kreisjugendfeuerwehrwart

Hauptbrandmeister/-in

Gemäß Anlage 1 der Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen (Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr – VOFF NRW) wird zum Hauptbrandmeister/-in ernannt, wer mindestens 5 Jahre Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister war und sich regelmäßig am Einsatzdienst und an Fortbildungsveranstaltungen beteiligt hat.

Kreisjugendfeuerwehrwart

Brandinspektor/-in

Gemäß Anlage 1 der Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen (Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr – VOFF NRW) wird zum Brandinspektor/-in ernannt, wer mindestens Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister war und den Zugführerlehrgang nach Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 2, Nummer 4.2 am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat.

Kreisjugendfeuerwehrwart

Brandoberinspektor/-in

Gemäß Anlage 1 der Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen (Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr – VOFF NRW) wird zum Brandoberinspektor/-in ernannt, wer mindestens Brandinspektorin oder Brandinspektor war und den Verbandführerlehrgang nach Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 2, Nummer 4.3 am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat.

Kreisjugendfeuerwehrwart

Stadtbrandinspektor/-in

Gemäß Anlage 1 der Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen (Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr – VOFF NRW) wird zum Stadtbrandinspektor/-in ernannt, wer mindestens Brandoberinspektorin oder Brandoberinspektor war und die Lehrgänge „Einführung in die Stabsarbeit“ und „Leiter einer Feuerwehr“ nach Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 2, Nummer 4.4 und 4.6 am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat. In Bochum ist die Freiwillige Feuerwehr in drei Abschnitte aufgeteilt. Jeder Abschnitt wird im Einsatz von einem Abschnittsleiter FF geführt. Dieser wurde von der Feuerwehr Bochum zum Stadtbrandinspektor/-in ernannt.

Kreisjugendfeuerwehrwart

Funktionsabzeichen: stellv. Einheitsführer/-in

Der Einheitsführer leitet eine Einheit der Freiwilligen Feuerwehr. Dies kann sowohl ein Gruppenführer für eine Löschgruppe als auch ein Zugführer für einen Löschzug sein. Er wird vom Leiter der Feuerwehr für jeweils 6 Jahre bestellt. Neben der Leitung aller Anliegen seiner Löscheinheit, leitet der im Einsatz zuerst eintreffende Einheitsführer den Einsatz, bis er einem übergeordneten Einheitsführer den Einsatz übergibt. Das Funktionskennzeichen wird immer in Kombination mit dem Dienstgrad der Führungskraft getragen.

Kreisjugendfeuerwehrwart

Funktionsabzeichen: Einheitsführer/-in

Der Einheitsführer leitet eine Einheit der Freiwilligen Feuerwehr. Dies kann sowohl ein Gruppenführer für eine Löschgruppe als auch ein Zugführer für einen Löschzug sein. Er wird vom Leiter der Feuerwehr für jeweils 6 Jahre bestellt. Neben der Leitung aller Anliegen seiner Löscheinheit, leitet der im Einsatz zuerst eintreffende Einheitsführer den Einsatz, bis er einem übergeordneten Einheitsführer den Einsatz übergibt. Das Funktionskennzeichen wird immer in Kombination mit dem Dienstgrad der Führungskraft getragen.

Kreisjugendfeuerwehrwart

Funktionsabzeichen: stellv. Sprecher/-in der Feuerwehr

Der Sprecher der Feuerwehr ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Berufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr. Er repräsentiert alle Belange und Anliegen der Freiwilligen Feuerwehr gegenüber dem Leiter der Feuerwehr. Im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) ist der Sprecher verankert.

Eine Freiwillige Feuerwehr, die neben einer Berufsfeuerwehr besteht, wird von der Leiterin oder dem Leiter der Berufsfeuerwehr geführt. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, wählen aus ihren Reihen für die Dauer von sechs Jahren eine Sprecherin oder einen Sprecher sowie bis zu zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter, die die Belange der Freiwilligen Feuerwehr gegenüber der Leiterin oder dem Leiter der Berufsfeuerwehr vertreten.

Das Funktionskennzeichen wird immer in Kombination mit dem Dienstgrad getragen.

Kreisjugendfeuerwehrwart

Funktionsabzeichen: Sprecher/-in der Feuerwehr

Der Sprecher der Feuerwehr ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Berufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr. Er repräsentiert alle Belange und Anliegen der Freiwilligen Feuerwehr gegenüber dem Leiter der Feuerwehr. Im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) ist der Sprecher verankert.

Eine Freiwillige Feuerwehr, die neben einer Berufsfeuerwehr besteht, wird von der Leiterin oder dem Leiter der Berufsfeuerwehr geführt. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, wählen aus ihren Reihen für die Dauer von sechs Jahren eine Sprecherin oder einen Sprecher sowie bis zu zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter, die die Belange der Freiwilligen Feuerwehr gegenüber der Leiterin oder dem Leiter der Berufsfeuerwehr vertreten.

Das Funktionskennzeichen wird immer in Kombination mit dem Dienstgrad getragen.

Kreisjugendfeuerwehrwart

Funktionsabzeichen: Jugendfeuerwehrwart/-in

Das Funktionsabzeichen Jugendfeuerwehrwart beinhaltet das Logo der Deutschen Jugendfeuerwehr (DJF) als Gemeinschaft des Deutschen Feuerwehrverbandes und einer roten Umrandung. Die rote Umrandung kennzeichnen den Jugendfeuerwehrwart einer örtlichen Jugendfeuerwehr oder einer Jugendfeuerwehrgruppe. Das Funktionsabzeichen wird in Verbindung mit dem Dienstgrad getragen.

Kreisjugendfeuerwehrwart

Funktionsabzeichen: Stadtjugendfeuerwehrwart/-in

Das Funktionsabzeichen Stadtjugendfeuerwehrwart beinhaltet das Logo der Deutschen Jugendfeuerwehr (DJF) als Gemeinschaft des Deutschen Feuerwehrverbandes und einer silber-roten Umrandung. Die silber-rote Umrandung kennzeichnen den Stadtjugendfeuerwehrwart einer örtlichen Jugendfeuerwehr. Er vertritt alle Belange der Jugendfeuerwehr und derer Gruppen gegenüber dem Leiter der Feuerwehr. Das Funktionsabzeichen wird in Verbindung mit dem Dienstgrad getragen.

Kreisjugendfeuerwehrwart

Funktionsabzeichen: Kreisjugendfeuerwehrwart/-in

Das Funktionsabzeichen Kreisjugendfeuerwehrwart beinhaltet das Logo der Deutschen Jugendfeuerwehr (DJF) als Gemeinschaft des Deutschen Feuerwehrverbandes und einer silbernen Umrandung. Die silberne Umrandung kennzeichnen den Kreisjugendfeuerwehrwart einer Jugendfeuerwehr. Er vertritt alle Belange der Jugendfeuerwehren in einem Landkreis gegenüber dem Kreisbrandmeister. Das Funktionsabzeichen wird in Verbindung mit dem Dienstgrad getragen.