Ausbildung und Lehrgänge
Truppfrau/-mann: Grundausbildungslehrgang
Ist die Probezeit bestanden, können die Feuerwehrfrauen und -männer mit der Truppfrau/-mann-Ausbildung beginnen. Diese startet zu Beginn eines jeden Jahres (je nach Nachfrage auch zweimal im Jahr) und dauert insgesamt 18 Monate. Der erste Schritt in der Ausbildung zur Truppfrau/-mann ist der Grundausbildungslehrgang. Er findet an fünf aufeinander folgenden Wochenenden statt und geht über 92 Unterrichtseinheiten. In theoretischen Unterrichten und praktischen Übungen werden die Grundlagen des Feuerwehrwesens gelehrt. Dazu gehören:
- Strukturen der Feuerwehr
- FwDV 1 – Löschgeräte, Schläuche und Armaturen
- FwDV 3 – Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
- FwDV 10 – Leitern der Feuerwehr
- Persönliche Schutzausrüstung
- Gefahren im Einsatz
- Rechtsgrundlagen (Unfallversicherung, Katastrophenschutz, BHKG, StVO, Großschadenslagen)
- Physikalische Grundlagen (Brennen und Löschen)
- Psychosoziale Unterstützung
- Fahrzeugkunde
- ABC Gefahrstoffe
- Einsatz von Rettungsgeräten
- Umgang mit Feuerlöschern
- Einfache Technische Hilfeleistung
- Einsatzübungen
Der Grundausbildungslehrgang schließt mit einem schriftlichen Leistungsnachweis ab. Anschließend beginnt die Modulausbildung. Hier werden spezifische Tätigkeiten wie Sprechfunk, Atemschutz, Motorkettensägen, Erste Hilfe, Leitern, etc. erlernt. Am Ende der Modulausbildung steht eine praktische Prüfung, in der das gelernte Wissen kombiniert und angewendet werden muss.
Truppfrau/-mann: Atemschutz
Der Atemschutzlehrgang schließt direkt an den Grundausbildungslehrgang an. In der theoretischen Ausbildung lernt man:
- Physiologische Grundlagen der Atmung
- Einsatzgrundsätze unter Atemschutz
- Gerätekunde
- Rechtliche Grundlagen
- Such- und Rettungstechniken
- Sicherheitstruppkonzept
Parallel zur Theorie findet die praktische Ausbildung statt. Die Feuerwehr Bochum unterhält zu diesem Zweck verschiedene Übungsanlagen. So übt man anfangs den Umgang und die Gewöhnung an die Atemschutzmasken in Kombination mit einem Filter. Später werden dann die umluftunabhängigen Atemschutzgeräte getragen. Diese haben eine 6 bzw. 6,8 Liter Atemluftflasche, in die Luft mit 300 bar gefüllt wird. Somit hat man bis zu 20 Minuten Luft, selbst unter anstrengender Tätigkeit. Zu den praktischen Übungen zählen:
- Gewöhnungsübungen mit Maske und Filter in einer Atemschutzübungsstrecke
- Übungen mit Pressluftatmer in der Atemschutzübungsstrecke
- Orientierungs- und Einsatzübungen in der „Schwarzstrecke“, eine vollständig abgedunkelte, beheizte und vernebelbare Übungsanlage
- Die erste Belastungsübung bestehend aus Treppensteigen/Laufen auf einem Stepper/Laufband und dem Begehen der Atemschutzübungsstrecke auf Zeit
- Übungen zum Sicherheitstruppkonzept mit Mayday-Lage (Retten von verunfallten Kameraden)
- Heißübung und Flash-Over Simulation im Brandcontainer
Abgeschlossen wird der Lehrgang mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung.
Truppfrau/-mann: Technische Hilfeleistung
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur verletztenorientierten Rettung, zur richtigen Handhabung der Ausrüstung und zur Bedienung der Geräte für technische Hilfeleistungen auch größeren Umfanges. Dazu werden folgende Inhalte ausgebildet:
- Rechtsgrundlagen zur Technischen Hilfeleistung
- physikalische Grundlagen
- Gefahren, Einsatzmittel und Einsatzmaßnahmen
- Trenn-, Rettungs- und hydraulische Rettungsgeräte
- praktische Übungen zur Technischen Hilfeleistung größeren Umfangs
Truppfrau/-mann: Sprechfunk
Neben dem Grundausbildungslehrgang ist ein essenzieller Bestandteil der Ausbildung zum Truppmann das Modul Sprechfunk. Da alle Mitglieder der Feuerwehr auch zum Atemschutzgeräteträger ausgebildet werden, ist eine gute Kommunikation mit dem Einheitsführer unerlässlich. Im Modul Sprechfunk lernen die Anwärter alle theoretischen und praktischen Grundlagen zum Sprechfunker kennen. Unter anderem besteht die Ausbildung aus:
- Funkkonzept der BOS
- physikalische Grundlagen
- Gerätekunde
- Sprechfunkverkehr
- Fahrzeugfunk
- Praktische Übungen zum Sprechfunken
Da bei uns sowohl analog als auch digital gefunkt wird, werden insbesondere bei der Bedienung der Funkgeräte beide Funkarten erlernt.
Truppfrau/-mann: Motorkettensäge (A)
Die feuerwehrtechnische Ausbildung zum Truppmann schließt auch eine Grundausbildung an der Motorkettensäge ein. Der Lehrgang orientiert sich an der Information 214-059 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Der Lehrgang Modul A: Grundlagen der Motorsägenarbeit beinhaltet:
- Unfallverhütung und Arbeitsschutz
- Umgang mit der Motorsäge und Werkzeugen
- praktisches Arbeiten am liegenden Holz
- erlernen von Schnitttechniken am liegenden Holz
Wer dieses Modul in oder nach der Truppmannausbildung abgeschlossen hat, ist befähigt eine Motorkettensäge im Einsatz zu führen. Zudem kann er den weiterführenden Lehrgang Modul B: Baumfällung und Aufarbeitung besuchen.
Lehrgang: Motorkettensäge (B)
Nach der feuerwehrtechnischen Ausbildung zur Truppfrau/-mann gibt es die Möglichkeit, die Fähigkeiten an der Motorsäge zu erweitern. Der Lehrgang orientiert sich an der Information 214-059 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Das Modul B: Baumfällung und Aufarbeitung beinhaltet:
- Fällen und Aufarbeiten von Bäumen mit mehr als 20 cm Brusthöhendurchmesser
- Umgang mit Handseilzug und Winde zur Unterstützung
- Erlernen von Fälltechniken und dazugehörigen Vorbereitungen